Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

 

1. Allgemein

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftragnehmer (nachstehend NEYEN genannt) und dem Auftraggeber (nachstehend Mandant genannt). Hiervon abweichende Bedingungen werden nur anerkannt, sofern sie schriftlich vereinbart oder ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

 

 

2. Vertragsabschluss

 

2.1. Der Vertrag zwischen NEYEN und dem Mandanten kommt durch vorbehaltlose Annahme der Offerte (schriftlich oder elektronisch) zustande. Vor Eingang der Annahmeerklärung seitens des Mandanten ist NEYEN nicht verpflichtet, mit der Ausführung des Auftrages zu beginnen.

 

2.2. Änderungen, Ergänzungen, Zusicherungen oder Nebenabreden des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (schriftlich oder elektronisch) und der schriftlichen Bestätigung durch beide Parteien.

 

2.3. Die Angebote von NEYEN sind freibleibend und unverbindlich. Alle offerierten Preise behalten Gültigkeit bei Auftragserteilung innerhalb von sechs Wochen nach Ausstellung der Offerten.

 

 

3. Mitwirkungspflichten

 

3.1. Der Mandant haftet, nach beiderseitiger Absprache, im vollen Umfang für unzureichende Drucke, insbesondere bei Beauftragung von Online-Druckereien.

 

3.2. Der Mandant ist verpflichtet, NEYEN in jeder Hinsicht bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung entsprechender Unterlagen, Informationen, Kennwörter, die NEYEN benötigt, um die Leistungen zu erbringen.

 

3.3. Der Mandant erklärt hiermit sein Einverständnis, dass NEYEN Informationen über ihn bezw. seine Mitarbeiter oder die von ihm beigezogenen Dritten, namentlich Daten über den Netzanschluss, Kontaktpersonen des Mandanten usw. an Dritte weitergeben kann, sofern dies für die Erbringung der Dienstleistungen und deren Koordination durch NEYEN notwendig wird.

 

3.4. Der Mandant ist verpflichtet, Leistungen und vereinbarte Teil-Leistungen von NEYEN anzunehmen und sofort zu prüfen. Die Abnahme erfolgt durch schriftliche oder mündliche Erklärung des Mandanten bezw. stillschweigend durch Bezahlung der Rechnung oder durch vorbehaltlose Nutzung der (Teil-)Leistungen. Allfällige Mängel sind NEYEN umgehend, spätestens aber 10 Tage nach der Ablieferung schriftlich und detailliert mitzuteilen. Der Mandant ist weiter verpflichtet, vereinbarte Zwischenergebnisse sofort zu prüfen sowie NEYEN umgehend schriftlich allfällige Korrekturwünsche zu melden. Wurden keine Vereinbarungen über Backup-Leistungen getroffen, ist der Mandant für die Daten vollumfänglich selber verantwortlich.

 

 

4. Fälligkeiten, Fristen, Verzug

 

4.1. Wurde ein Termin vereinbart und gerät NEYEN mit Leistungen in Verzug, so ist der Mandant in jedem Fall verpflichtet, NEYEN eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu gewährleisten. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.

 

4.2. Ist der Mandant mit seiner Mitwirkungspflicht (z.B. Anlieferung von Inhalten) im Verzug, so ist NEYEN berechtigt, ihre Leistungen einzustellen und erst nach Vorliegen der Inhalte wieder aufzunehmen und entbinden NEYEN ebenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Allfällige dadurch generierte Doppel- oder Mehraufwendungen sind durch den Mandanten zu tragen.

 

4.3. Der Mandant hat keinerlei Anspruch auf und Rechte an Zwischenergebnissen, die im Hinblick auf die Auftragserfüllung anfallen.

 

 

5. Urheberrechte, Nutzungsrechte

 

5.1. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarten Nutzungsarten und -zwecke verwendet werden. Ohne ausdrückliche Vereinbarung gilt als Zweck die einmalige Nutzung an grafischen, textlichen und inhaltlichen Werken. Jede weiter gehende Nutzung ist nur nach schriftlicher Einwilligung von NEYEN gestattet. Die technischen Rechte verbleiben bei NEYEN.

 

5.2. Vorschläge des Mandanten oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Vergütung. Sie begründen kein Mit-Urheberrecht.

 

5.3. Leistungen von NEYEN dürfen ohne Zustimmung nicht an Dritte weiter gegeben werden. Das betrifft insbesondere Konzeptions-, Kreations- und Programmierleistungen, Anwendungen und Produkte Dritter ohne Abschluss eines Vertrages mit NEYEN, der dies regelt. Der Mandant hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quelltextes (Source Codes) in einem CMS, und es ist ihm insbesondere auch untersagt, das CMS in irgendeiner Form Dritten zur Verfügung zu stellen.

 

5.4. NEYEN ist berechtigt, auf allen Medien in geeigneter Form auf NEYEN und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Mandanten dafür ein Entgeltanspruch zustünde.

 

5.5 Des weiteren verweist NEYEN® auf den Weblink zum Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG) und verwandte Schutzrechte (231.1) insbesondere für die kreative Schöpfung:

https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19920251/index.html

 

 

6. Hosting-Dienstleistungen

 

6.1. Der Vertrag für Hostingangebote wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für ein Jahr, abgeschlossen. Der Vertrag tritt an dem Datum in Kraft, an welchem NEYEN die Dienstleistung eingerichtet hat. Anderslautende schriftliche Vereinbarung vorbehalten. Jede Partei kann den Vertrag schriftlich per Post, Fax oder per E-Mail unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen schriftlich auf Ende der einjährigen Abonnementsdauer auflösen, erstmals jedoch auf Ende der im Dienstleistungsvertrag zwischen den Parteien festgelegten Mindestvertragsdauer (die Mindestvertragsdauer beträgt 12 Monate). Für Domains können andere Kündigungsfristen gelten. Im gegenseitigen Einverständnis kann der Vertrag auch innerhalb anderer Fristen bzw. auf einen anderen Termin hin aufgelöst werden. Aus wichtigem Grund kann NEYEN den Dienstleistungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung auflösen. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn die zur Verfügung stehenden Dienstleistungen oder die mittels dieser Dienstleistungen bezogenen Drittleistungen rechts- und zweckwidrig bezogen, verwendet, an nicht autorisierte Dritte zugänglich gemacht oder weitergegeben sowie wenn die Nutzungsregelungen von NEYEN oder Dritten missachtet werden.

 

6.2. Die Nutzung der von NEYEN erbrachten Dienstleistungen erfolgt auf eigenes Risiko. NEYEN übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden aufgrund technischer Probleme, Serverausfall, Datenverlust, Übertragungsfehler, Datenunsicherheit oder sonstige Gründe. NEYEN haftet nicht für entgangene Gewinne und Folgeschäden.

 

6.3. Der Mandant verpflichtet sich, die Dienstleistungen von NEYEN primär für die Veröffentlichung seiner Webseite und den zugehörigen E-Mailfunktionen zu nutzen. Untersagt sind insbesondere Daten, welche nicht direkt mit der Webseite in Zusammenhang stehen (zum Beispiel Software, Musik, Filme oder Sicherungskopien von externen Daten). Generell untersagt sind IRC-Dienste (inkl. Bots, Bouncer usw.), Filesharing-Dienste (Peer-to-Peer usw.) Der Mandant ist für die Informationen, welche er im Internet der Öffentlichkeit zugänglich macht, vollumfänglich selbst verantwortlich. Der Mandant hat missbräuchliche Nutzung und rechtswidrige Handlungen im Internet zu unterlassen. Insbesondere sind folgende Punkte nicht erlaubt: die Webseite des Mandanten darf keine pornographische, sittenwidrige oder politisch rechts/links radikalen informationen enthalten. Links zu solchen Internet-Seiten sind ebenfalls strikt untersagt. Der Mandant muss dafür sorgen, dass durch seine eigene Präsenz (inkl. Skripte, Datenbanken, Programme usw.) keine Präsenzen oder Angebote anderer Mandanten beeinträchtigt werden, und dass die Serverstabilität, Serverperformance oder Serververfügbarkeit in keiner Weise beeinträchtigt wird. Das Versenden von Massenmails (Spam Mails), welche die Betriebsstabilität des Servers gefährden, ist nicht erlaubt.

 

 

7. Vergütung, Zahlungsmodalitäten

 

7.1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden die Leistungen von NEYEN nach Aufwand vergütet. Wird für die zu erbringenden Leistungen eine Pauschale vereinbart, sind deren Höhe und Zahlungsmodalitäten schriftlich festzulegen.

 

7.2. Nicht im Honorar von NEYEN inbegriffen und zusätzlich vom Mandanten zu vergüten sind folgende Aufwendungen: Kurierdienste, Versandkosten, Reisen, sämtliche Leistungen Dritter (falls diese nicht in der Offerte enthalten sind).

 

7.3. Kostenvoranschläge von NEYEN sind grundsätzlich unverbindlich. Besteht ein Kostendach und es ist abzusehen, dass die tatsächlichen Kosten die von NEYEN schriftlich veranschlagten um mehr als 20% übersteigen, wird NEYEN den Mandanten auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Mandanten genehmigt, wenn der Mandant nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich oder per E-Mail widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.

 

7.4. Bei Streichung oder massiver Kürzung des Auftragsvolumens ist der Mandant verpflichtet NEYEN eine angemessene Vergütung zu zahlen. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Mandant an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe udgl. sind vielmehr unverzüglich NEYEN zurückzustellen.

 

7.5. Alle Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung

ohne Abzug zu leisten.

 

7.6. Gerät ein Mandant mit einer oder mehreren Zahlungen in Verzug, so behält sich NEYEN ausdrücklich ein Leistungsverweigerungsrecht vor.

 

7.7 Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommen Verzugszinsen von 5% sowie eine Mahngebühr
von CHF 15.00 dazu.

 

 

8. Gewährleistung

 

8.1. NEYEN übernimmt keine Gewährleistung Dritter. Für Mängel in Bezug auf eigene Leistungen von NEYEN, die nicht bis spätestens 10 Tage nach der Ablieferung bezw. Aufschaltung schriftlich gemeldet werden, übernimmt NEYEN ebenfalls keine Gewährleistung. Betreffend Mängel, die im Zeitpunkt der Ablieferung nachweislich schon bestanden haben und rechtzeitig gemeldet wurden, kann der Mandant ausschliesslich die Nachbesserung verlangen. Schadenersatzansprüche des Mandanten, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung. Mangelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von NEYEN beruhen.

 

 

9. Haftung

 

9.1. NEYEN ist nicht für die Richtigkeit vom Mandanten vorgegebener oder im Auftrag des Auftraggebers erstellter und mit den Leistungen abgenommener und veröffentlichter Daten und Informationen verantwortlich.

 

9.2. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbs-, marken- und urheberrechtlichen Vorschriften bei den von NEYEN vorgeschlagenen Lösungen ist der Mandant verantwortlich. Er wird eine Lösung erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Lösung verbundene Risiko selbst zu tragen.

 

9.3. Jegliche Haftung durch NEYEN für Ansprüche, die auf Grund der verwendeten Lösung gegen den Mandanten erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet NEYEN nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Mandanten oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.

 

9.4. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer verwendeten Lösung die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Mandant NEYEN schad- und klaglos: Der Mandant hat NEYEN somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschliesslich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen.

 

9.5. NEYEN haftet nicht für Mängel, die auf fehlerhafte Informationen, Unterlagen oder Materialien des Auftraggebers zurückgehen und zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Mandanten übernimmt die Agentur keinerlei Haftung.

 

9.6. NEYEN haftet nicht für ausgebliebene Leistungsergebnisse unter Einsatz unzureichender EDV-Anlagen des Auftraggebers, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und/oder Wirkung in der Öffentlichkeit.

 

 

10. Präsentation

 

10.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.

 

10.2. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Mandant ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig.

 

10.3. Ebenso ist dem Mandanten die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorares erwirbt der Mandant keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.

 

10.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von der Agentur kreierten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.

 

 

11. Anwendbares Recht

 

11.1. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen NEYEN und dem Mandanten
gilt schweizerisches Recht.

 

 

12. Gerichtsstand

 

12.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Stans (NW). NEYEN ist berechtigt, den Teilnehmer an seinem Sitz bezw. Domizil zu belangen.

 

 

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